Produktgarantie · WIA MACHINE TOOLS

PRODUCT WARRANTY

Sichere und verlässliche Garantieinformationen für Ihre Maschine.

  • Garantiezeit

    2 Jahre Basisgarantie auf die Maschine

  • Abgedeckte Ausrüstung

    CNC-Einheit / Elektrik /
    wesentliche Peripheriegeräte

  • Kostenlose Leistung

    Kostenloser Service innerhalb der
    Garantiezeit (ohne Verschleißteile)

  • Kostenpflichtige Leistung

    Reparatur- und Anfahrtskosten
    nach Ablauf der Garantie

WARRANTY EXTENSIONGarantieverlängerung

Mit dem Produkt zur Garantieverlängerung lässt sich die Garantie in Schritten von einem Jahr um bis zu zwei weitere Jahre verlängern.

  • Eine Verlängerung ist nur für Käufe vor Ablauf der Garantiezeit möglich.
  • Die Kosten der Verlängerung werden gesondert angegeben und können je nach Modell abweichen.

Meldung von Nachahmerteilen

  • Schutz der Marke für Originalteile
  • Meldungen zu Nachahmerteilen werden entgegengenommen
  • Nach Prüfung der Meldung erfolgen Maßnahmen und eine Anerkennung

Garantiezeit

  • Die Garantie gilt für alle von WIA MACHINE TOOLS gefertigten Werkzeugmaschinen, die über inländische Direktvertriebsbüros oder Vertragshändler vertraglich erworben wurden.
  • Die Garantiezeit beginnt mit dem Abschluss der Installation. Die Zeiten für die wesentlichen Positionen sind nachstehend aufgeführt.
Garantiezeit nach Position — Position, Garantiezeit, Grundlage, Anmerkung
Position Garantiezeit Grundlage Anmerkung
Maschine / allgemeine Elektroteile 2 Jahre Betriebsbedingung 8 Std. / Tag Die Garantiezeit kann sich nach
unserer Vertriebspolitik ändern
CNC-Einheit 2 Jahre
Arbeitslohn (Servicearbeit) 1 Jahr
Kostenlose Leistung Kostenpflichtige Leistung
Maschine
Maschine / allgemeine Elektroteile + Arbeitslohn Installation – 12 Monate
Maschine / allgemeine Elektroteile 12 – 24 Monate
Teile + Arbeitslohn Ab 24 Monaten
CNC-Einheit
CNC-Teile + Arbeitslohn (FANUC, SIEMENS u. a.) Installation – 24 Monate
Teile + Arbeitslohn Ab 24 Monaten

Garantieausschlüsse

Auch innerhalb der oben festgelegten Garantiezeit übernehmen wir in den folgenden Fällen keine Garantiehaftung.

  1. Allgemeine Maßnahmen der normalen Maschinenpflege Schmieröl, Kühlschmierstoff, Hydrauliköl, Getriebeöl, Filter sowie weitere Prüfungen, die gemäß Wartungsplan regelmäßig durchzuführen sind
  2. Austausch von Verschleißteilen, die für den Maschinenbetrieb erforderlich sind Austausch und Reparatur von Verschleißteilen wie Sicherungen, Lampen, Batterien und Sicherheitsglas
  3. Sinnlich wahrnehmbare Auffälligkeiten ohne Einfluss auf Qualität und Funktion Leichte Geräusche, Vibrationen, Gerüche, Erscheinungsbild, Bediengefühl und Ähnliches
  4. Störungen, weil der Kunde die in der von uns übergebenen Betriebsanleitung festgelegten Prüf- und Wartungsintervalle oder Nutzungshinweise nicht eingehalten hat
  5. Störungen durch Reparaturen außerhalb unseres Direktservice bzw. der autorisierten Servicezentren oder durch Eigenreparatur des Kunden sowie Mängel, die dadurch an anderen Teilen verursacht wurden
  6. Störungen durch die Verwendung von Nicht-Originalteilen oder Fälle, in denen der Mangel wegen verdeckter beschädigter Teile nicht festgestellt werden kann
  7. Störungen durch die Verwendung anderer als der von uns vorgegebenen Betriebsstoffe (Hydrauliköl, Schmieröl, Getriebeöl) oder durch Nichteinhaltung der Wechselintervalle bzw. nicht abgedeckte Bedingungen
  8. Mängel durch eigenmächtigen Umbau, Veränderung oder Umsetzung der Maschine nach der Lieferung (einschließlich Weitergabe an Dritte oder Ausfuhr ins Ausland ohne unsere Zustimmung)
  9. Störungen infolge einer vom Kunden zu vertretenden Reparaturverzögerung sowie Störungen durch Brand, Unfall oder höhere Gewalt
  10. Störungen, die trotz Erkennbarkeit und Behebbarkeit bei täglicher oder regelmäßiger Prüfung (siehe Betriebsanleitung) durch Unterlassen vergrößert wurden
  11. Unsachgemäße, von der Betriebsanleitung abweichende Verwendung oder Überbeanspruchung über die zulässigen Grenzen hinaus Störungen infolge extremer Bearbeitung, überhöhter Beanspruchung, Überschreitung des Bearbeitungsbereichs, unachtsamer Bedienung und Ähnlichem
  12. Störungen, die durch die Versorgungstechnik des Kunden verursacht werden, etwa Stromversorgung, Fundament oder Druckluft

Kosten, die bei einer Garantiereparatur nicht unmittelbar mit der Instandhaltung der Maschine zusammenhängen (Werkzeuge, Vorrichtungen, Stillstandsverluste, Steuern und Abgaben sowie sonstige Nebenkosten), werden von uns nicht übernommen.